Bettina Pilz • Heilpraktikerin (Psychotherapie) • Südstrasse 23 • 61169 Friedberg
 


REIKI UND SCHULMEDIZIN

Unsere sogenannte Schulmedizin hat heute oft nicht die Zeit, nicht die Ruhe, nicht die Ressourcen, nicht die Empathie, nicht die Ausbildung, um sich dem erkrankten Menschen in aller Ruhe und Gelassenheit zuzuwenden. Auch berichtete mein Mann in den letzten Jahren immer häufiger darüber, wie er in seiner täglichen Arbeit als Hausarzt immer häufiger eine „zweite Ebene“ in den Beschwerden und den Schmerzen seiner Patienten erkennen kann.

Diese Ebene deutet bei nahezu jedem Patienten auf die Hintergründe des Krankheitsbildes, auf Stress, auf Familienkonflikte, scheinbar unlösbare Situationen und massive Überlastung hin. Hier spricht der Mediziner von Psychosomatik: Der Körper somatisiert eine Problematik. Er trägt stellvertretend eine Sache aus, oder er zwingt einen zur Ruhe, damit der Patient sich die Sachlage einmal in Ruhe und Abgeschiedenheit betrachten kann. Schliesslich bedeutet das lateinische Wort „patiens“geduldig und ausdauernd... An dieser Stelle tut eine sachliche, zuwendungsorientierte, freundliche Atmosphäre gut, in der man tief entspannen kann, sich aber auch Stück für Stück seiner Probleme bewusst wird. Reiki kann hier ergänzend zur schulmedizinischen Behandlung besonders wertvoll sein, indem es auf allen Ebenen die Selbstheilungskräfte von Körper Seele und Geist anregt und sie wieder ins Gleichgewicht bringt.

Denn oft geschieht es, dass man in der tiefen Entspannung einer Reikibehandlung neue Kraft und Energie findet. Ein wohltuendes Gespräch mit Blick auf die eigenen Ressourcen lässt Sie im Anschluss neue Sichtweisen und neue Lösungswege erkennen.

Auf diese Weise kann Reiki als eine Massnahme zur Gesundheitspflege und zur Prävention eingesetzt werden. Wahrscheinlich wird Reiki in Zukunft zusammen mit anderen Methoden als "dritte Säule im Gesundheitwesen" wie in den USA und den angelsächsischen Ländern ergänzend zur traditionellen Medizin auch in Krankenhäusern und Rehakiliniken eingesetzt werden. Zum heutigen Zeitpunkt erfolgt die Anwendung von Reiki gemäß der Rechtlichen Rahmenbedingungen nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVG vom 2.3.2004, Abs. (1 - 22):Reiki kann damit Heilungsprozesse auf körperlicher, geistiger und seelischer Ebene deutlich beschleunigen und fördern. Die Behandlung mit Reiki ersetzt aber nicht die Behandlung und Diagnose eines Arztes oder Heilpraktikers und deren therapeutische Maßnahmen.

Gern unterstütze ich diese Entwicklung, indem ich Aus- und Fortbildung in der traditionellen Reiki- Methode für Angehörige der Gesundheitsberufe anbiete. Sprechen Sie mich an!

„Die Seele der Therapie ist die Therapie der Seele.“
(Hildegard von Bingen)


   
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